Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Uelzena EG und alle mit ihr verbundenen Unternehmen sind bestrebt, ihre Websites und mobilen Anwendungen gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten. Wir streben eine möglichst weitgehende Konformität nach WCAG 2.1 Level A und AA an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für altmark-kaeserei.de.
Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Barrierefreiheit dieser Seiten zu verbessern:
Wir bieten diese Möglichkeit an, weil gleichzeitig mit der Verbesserung einige optische und/oder funktionale Änderungen aktiviert werden, die das Markenerlebnis verändern können. So werden z.B. Kontrastumfang, Schriftgrößen oder Bedienfunktionen gegenüber der Standardversion angepasst.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Stand der Erfüllung der Anforderungen
Die Anforderungen sind in § 3 BITV 2.0 (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html) aufgeführt. Insbesondere sind die Kriterien des Kapitels 9 der EN 301549 v3.2.1 (entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA) zu erfüllen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Webseiten sind weitgehend barrierefrei. Folgende Aspekte entsprechen nicht immer den Anforderungen:
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 3 Abs. 2 BITV 2.0 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1, die nicht erfüllt werden:
- Die Alternativtexte von Grafiken geben den Zweck der Grafik nicht immer vollständig wieder.
- Einige Kontrastverhältnisse liegen unter der Mindestgrenze (siehe Hinweis oben)
- Darüber hinaus enthalten die PDF-Dateien entweder keine Tags oder Tags von mäßiger Qualität.
- Die meisten Inhalte richten sich an gewerbliche Kunden, die anderer Auflagen hinsichtlich der Barrierefreiheit haben. Das gilt insbesondere für PDFs.
- Die Navigationsstrukturen sind nicht immer auf dem einfachsten Weg bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1.12.2024 erstellt und geprüft.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung der Barrierefreiheit der Website (Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1) durch die DIAS GmbH - Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen (studio.bitvtest.de) und den Onlinedienst accessMonitor (accessmonitor.acessibilidade.gov.pt).
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit haben (Feedback-Option)?
Kontakt zum Ansprechpartner:
Uelzena eG
Bianca Borchardt
bianca.borchardt(at)uelzena.de
Kontakt zum Landesbeauftragten für Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit